FAQs Aussteller
Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen. Unsere FAQs liefern Ihnen wichtige Infos auf einen Blick:
- Aufbau
- Der Aufbau - Mittwoch, 06. November und Donnerstag, 07. November 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr - erfolgt über den Hinterhof (Einfahrt 1, Hermann-Mitsch-Straße 3). Auf dem Besucherparkplatz vor den Hallen beträgt die Tagesgebühr immer 5,00 € – während des Aufbaus und während der Messe. Falls ein Fußballspiel im Europa-Park-Stadion stattfindet, können Sie Ihr Parkticket an der Messe Information (im Foyer zwischen Halle 2 und Halle 3) auf 5 € entwerten lassen, da dies sonst 10,00 € kostet.
- Am Donnerstag werden 50 € Kaution (Ausladen von Waren: 1 Stunde) erhoben. Diese Gebühr erhalten Sie zurück, wenn Sie innerhalb einer Stunde wieder ausfahren und Ihr Fahrzeug außerhalb dem Hinterhof parken. Die Parkplätze direkt an der Hallenwand sind für Kühlwagen reserviert. Die Information im Messefoyer zwischen Halle 2 und 3 ist beim Aufbau am Mittwoch und Donnerstag von 9.00 - 19.00 Uhr geöffnet.
- Abbau
- Der Abbau beginnt am Sonntag, 10. November 2024 ab 20.00 Uhr durchgehend bis Montag, 11 November 2024, 18.00 Uhr.
- Anlieferung
- Folgende Adresse vermerken Sie bitte auf den Versand zu Ihrem Messestand:
Messe Freiburg | Plaza Culinaria
FWTM GmbH & Co. KG
Ihr Firmenname | Ihre Standnummer
Ihr Ansprechpartner
Hermann-Mitsch-Straße 3
79108 Freiburg - Bitte beachten Sie, dass wir keine Anlieferungen persönlich entgegen nehmen können. Die Ware wird an Ihrem Stand ohne Unterschrift abgestellt.
- Folgende Adresse vermerken Sie bitte auf den Versand zu Ihrem Messestand:
- Ausgabe von Speisen
- Sollten Sie Speisen zubereiten oder abgeben, benötigen Sie laut Verordnung der Lebensmittelüberwachung folgendes an Ihrem Stand:
ein Handwaschbecken mit ausreichender Warm- und Kaltwasserzufuhr
Seifenspender
hygienisch einwandfreie Handtrocknungsmöglichkeiten (z. B. Papierhandtücher) - Das Handwaschbecken können Sie selbst mitbringen oder über das Serviceheft Formular 7 bestellen.
- Bitte senden Sie uns bis zum 04. Oktober 2024 Ihr Speiseangebot inklusive Preise an info@plaza-culinaria.de
- Sollten Sie Speisen zubereiten oder abgeben, benötigen Sie laut Verordnung der Lebensmittelüberwachung folgendes an Ihrem Stand:
- Ausstattung | Verleih
- Sie benötigen noch Veranstaltungsequipment, wie z.B. Getränkekühlsysteme? Dann sind Sie bei Beck Zelte & Eventausstattung | beck Getränke genau richtig.
Kontakt:
Kreuzmattenstr. 23, 79276 Reute
Tel. 07641 – 5 18 18
E-Mail: info@beck-zelte.com
Webseite: www.beck-zelte.com - Oder bei partyrent.com , die Firma bietet auch eine große Auswahl an Möbeln und Eventausstattung an, besuchen Sie die Website und nutzen Sie das Kontaktformular.
Messemöbel
Geschirr & Gläser
- Sie benötigen noch Veranstaltungsequipment, wie z.B. Getränkekühlsysteme? Dann sind Sie bei Beck Zelte & Eventausstattung | beck Getränke genau richtig.
- Ausstellerausweise | Tagesausweise
- Das Serviceheft finden Sie Ende September 2024 auf unserer Homepage. Unter Formular 12 ersehen Sie, wieviele kostenlose Ausstellerausweise Ihnen aufgrund Ihrer gebuchten Standfläche zustehen. Diese können auch in Tagesausweise umgewandelt (bestellt) werden, d.h. pro Ausstellerausweis erhalten Sie 3 Tagesausweise für wechselndes Personal am Stand. Zusätzliche Ausstellerausweise können Sie über das Formular 12 bestellen, auch zum Versand. Dies ist ratsam, da ab Freitag bereits Eingangskontrolle herrscht. Während des Aufbaus können Sie diese auch an der Messeinformation im Foyer zwischen Halle 2 und Halle 3 abholen und bezahlen.
- Beleuchtung
- Die Beleuchtung in den Hallen und im Foyer ist reduziert, bitte sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung Ihres Standes. Über das Formular 6 können Sie über unser Serviceheft (Ende September 2024) Strahler bestellen.
- Besondere Vorschriften
- Der Betrieb von Bio-/Ethanol-Kaminen und Feuerstellen ist ebenso verboten wie das Rauchen innerhalb der Ausstellungshallen.
- Der Einsatz von Gasflaschen und die Benutzung von gasgefüllten Luftballons innerhalb der Hallen ist verboten.
- In den Ausstellungshallen ist die Nutzung von Fritteusen jeglicher Art und Größe strikt untersagt. Dies schließt sowohl elektrische als auch gasbetriebene Fritteusen ein
- Besucherflyer
- Ende September erhalten Sie Besucherflyer und Plakate für Werbezwecke per Post.
- Bestätigung
- Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im nächsten Schritt erhalten die Auftragsbestätigung mit Komplettpreis. Dies bedeutet, Sie sind zugelassen zur Plaza Culinaria. Für wichtige Informationen zur Messeplanung wechseln Sie bitte zum Punkt "Messestand".
- Coupon-Codes | Kundeneinladungen zur Messe
- Mitte September 2024 erhalten Sie automatisch per Email 250 E-Codes in Form einer Excel-Liste. Falls Sie weitere E-Codes benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden. Kontakt Team Plaza Culinaria.
- Laden Sie Ihre Kunden auf Ihren Messestand ein. Die einzelnen Coupon-Codes senden Sie per E-Mail an Ihre Kunden. Ihr Kunde tauscht den Coupon-Code online bei unserem Ticketdienstleister vivenu in eine Eintrittskarte um. Der Coupon-Code gilt als eingelöst, sobald dieser online umgetauscht wurde. Die Coupon-Codes werden Ihnen nach der Messe wie folgt berechnet: Bis 50 E-Codes: € 5,00 brutto und ab 51 E-Codes 4,50 brutto. Wichtig die Coupon-Codes müssen von Ihren Kunden online eingelöst werden, ohne Einlösung erfolgt kein Zutritt zur Messe. Der Code muss im Warenkorb im Feld "Coupon Code" eingegeben werden. Die Online-Einlösung der E-Codes ist auch noch nach Beginn (während der Laufzeit) der Messe möglich.
- Eichpflicht
- Bitte verwenden Sie bei der Ausgabe von folgenden Getränken nur zulässige, geeichte Gläser:
- Wasser, Softgetränke, Saft, Wein, Bier
- Cocktails und Milchshakes aus zwei Getränken − unmittelbar vor dem Einschenken gemischt
- Cocktails und Milchshakes aus drei Getränken, Fertigmischung − keine gefrorenen oder halbgefrorenen Flüssigkeiten
- Glühwein, Grog, Punsch, Kinderpunsch
- Von dieser Eichpflicht befreit sind:
- Automatengetränk (Postmix/Premix)
- Smoothies
- Kaffee-, Tee-, Kakao- oder Schokoladengetränke, Slush, gemischt mit Alkohol z.B. Irish Coffee
- Bitte verwenden Sie bei der Ausgabe von folgenden Getränken nur zulässige, geeichte Gläser:
- Einweggeschirr
- Die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wiederverwertbarem Mehrweggeschirr ausgegeben werden. Die Spülküchen befinden sich hinter den jeweiligen Hallen. Ausgenommen sind kostenlose Proben (z.B. Wein, Bier, Spirituosen, Essen). Diese dürfen ausschließlich in recycelbarem Material ausgegeben werden.
- Hier können Sie Gläser/Geschirr und weiteres mieten: Eduard Ebner Partymobil
- Eiswürfel | Crushed Eis
- Diese können Sie über die Firma Eis Express bestellen.
Kontakt:
Stübeweg 44
79108 Freiburg - Tel.: +49 761 88156970
Mobil: +49 174 6144609
E-Mail: info@eiswuerfelexpress.de.
- Diese können Sie über die Firma Eis Express bestellen.
- Gaststättenrechtliche Genehmigung
- Wenn Sie offenen Alkohol gegen Entgelt ausschenken, fällt die Gaststättenrechtliche Genehmigung (Ausschankgenehmigung) in Höhe von € 85,00 für 3 Messetage an. Sollten Sie kostenlose Proben oder geschlossene Flaschen verkaufen, entfällt diese Gebühr.
- Das Amt für Öffentliche Ordnung prüft die Aussteller daraufhin, ob Sie uns den Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gemeldet haben (kann mit der Anmeldung erfolgen). Falls Sie diese Abgabe nicht angemeldet haben, können Strafen bis zur doppelten Gebührenhöhe anfallen.
- GEMA
- Das Abspielen von Musik ist nur mit Abstimmung der Messeleitung erlaubt. Der Aussteller ist für die GEMA-Meldung verantwortlich. Hier finden Sie die Formulare: GEMA Formulare
- Getränkeausschank und Speiseausgaben
- Es wird dringlichst darauf hingewiesen, dass die vorgeschrieben Öffnungszeiten eingehalten werden müssen. Ausgabe von Speisen und der Ausschank von Getränken hat vor 22 Uhr bzw. Sonntag vor 19 Uhr zu erfolgen. Jeder Aussteller ist verpflichtet, nach 22 Uhr, bzw. Sonntag nach 19 Uhr, seine Gäste zum Ausgang zu bitten. Bei Nichteinhaltung der Ausschank- und Speiseausgabezeiten stellen wir eine Gebühr von 300 € in Rechnung.
- Handwaschbecken
- Sollten Sie Getränke ausschenken und/oder Speisen zubereiten oder abgeben, benötigen Sie laut Verordnung der Lebensmittelüberwachung ein Handwaschbecken mit ausreichender Warm- und Kaltwasserzufuhr, Seifenspender, hygienisch einwandfreie Handtrocknungsmöglichkeiten (z. B. Papierhandtücher). Ein Handwaschbecken können Sie über unser Serviceheft mit Formular 7 bestellen.
- Hinweise zur Einhaltung von Hygienevorschriften an gastronomischen Messenständen
- An Ständen, an denen Getränke ausgeschenkt und/oder Speisen zubereitet oder abgegeben werden, müssen Handwaschbecken mit ausreichender Warm-, und Kaltwasserzufuhr, Seifenspendern und hygienisch einwandfreien Handtrocknungsmöglichkeiten (z. B. Papierhandtücher) vorhanden sein. Handwaschbecken können über das Serviceheft mit Formular 7 bestellt oder selbst mitgebracht werden.
Die Handwaschgelegenheiten dürfen nicht für sonstige Tätigkeiten (z. B. Geschirrspülen, Reinigen von Salaten) verwendet werden. Zur Reinigung der Gläser steht Ihnen unsere Spülküche mit fließendem Heiß- und Kaltwasser zur Verfügung.
Offene zum Verkauf oder zur Verköstigung angebotene Lebensmittel müssen vor Kontamination geschützt werden (z.B. Spuckschutz).
Kühlpflichtige Lebensmittel sind so zu lagern, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird.
Auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der angebotenen Speisen bezüglich der Allergene und Zusatzstoffe ist zu achten.
Die Bodenbeläge sollten wasserundurchlässig, Wasser abstoßend, und abriebfest sein. Der Bodenbereich sollte leicht zu reinigen und sauber zu halten sein. Die Art des Materials spielt dabei keine Rolle.
Jugendschutzgesetz
Alle Aussteller, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz an ihrem Stand auszuhängen.
Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
- Lautstärke
- Vorführungen und akustische Werbung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Messeleitung und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Die Lautstärke darf 70dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
- Messemöbel
- Diese können Sie über die Firma Schütz GmbH bestellen. In der PDF-Datei finden Sie eine Übersicht an Mobiliar, welches bestellt werden kann.
- Kontakt:
Schütz GmbH
Ziegelhofstr. 232
79110 Freiburg
info@schuetz-messe-deko.de
Tel. +49 761/50 6000
- Kontakt:
- Diese können Sie über die Firma Schütz GmbH bestellen. In der PDF-Datei finden Sie eine Übersicht an Mobiliar, welches bestellt werden kann.
- Messestand
- Gemäß den „Allgemeinen Ausstellungsbedingungen“ sind Standbegrenzungswände am Stand obligatorisch. Systemstand 1 (Octanorm) können Sie direkt bei der Anmeldung oder später buchen. Enthalten sind: Trennwände an den geschlossenen Seiten (2,50 m Höhe), Teppichboden nach Wahl (anthrazit / blau / rot / grün) einschließlich Abdeckfolie und Entsorgung, Klemmstrahler 100 Watt (1 Stück je 3 m²).
- Die Beleuchtung in den Hallen und im Foyer ist reduziert, deshalb empfehlen wir für jeden Stand eine separate Beleuchtung. Der Stromanschluss für 119 € zzgl. MwSt. (inkl. Verbrauch, Wechselstrom 230V bis 3 kW, einfache Steckdose) ist aus diesem Grunde obligatorisch; höhere Anschlüsse oder z.B. Kühlwagenanschlüsse bitte über das Serviceheft, Formular 6 bestellen. Im Serviceheft können auch einzelne Wände, Blenden, Türen usw. bestellt werden (Formular 1).
- Haken für ihre Wände können Sie an der Messeinformation im Foyer während des Aufbaus für je 1,00 € Pfand ausleihen. Diesen Pfand erhalten Sie beim Abbau an der Messeinformation wieder zurück.
- Teppichboden am Stand ist obligatorisch. Dieser kann über das Serviceheft, Formular 3 bestellt werden. Sollten Sie eigenen Teppich mitbringen, beachten Sie bitte, das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet. Sollten Sie Ihren eigenen Messestand (max. 2,50 m Höhe) mitbringen, reichen Sie bitte bis 12. August 2024 Ihr Standkonzept an info@plaza-culinaria.de zur Prüfung ein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein (Holz oder andere brennbare Materialien sollten imprägniert werden (B1). Leider kann sonst keine Zulassung erfolgen.
- Musik und Videos
- Das Abspielen von Musik oder Videos muss von der Projektleitung genehmigt werden.
- Besucher und Standnachbarn dürfen dadurch nicht belästigt werden.
- Es dürfen keine Besucheransammlungen hervorgerufen werden, die zu Stauungen auf den Gängen führen.
- Die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen sollten nicht übertönt werden und die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
- GEMA: Sollten Sie öffentliche Videos oder Musik an Ihrem Stand für die Besucher abspielen, müssen Sie sich eigenständig bei der GEMA anmelden.
- Parkausweise
- Parkausweise können Sie über das Serviceheft Formular 12 bestellen, auch zum Versand. Dies ist ratsam, da ab Freitag bereits Eingangskontrolle herrscht. Während des Aufbaus können Sie die Ausweise auch an der Messeinformation im Foyer zwischen Halle 2 und Halle 3 abholen und bezahlen.
- Rücktritt
- Die Höhe der Schadenpauschale hängt davon ab, wann der FWTM die schriftliche Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen.
- Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mitteilung des Ausstellers bei der FWTM:
- Weniger als drei Monate vor dem ersten Messe-/ Ausstellungstag: 100%,
- weniger als fünf, aber drei Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 50%,
- fünf Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 25%.
- Serviceleistungen
- Sie sind bereits Aussteller und benötigen einen Systemstand, Stromanschlüsse, eine Abhängung oder Weiteres?
- Über das Serviceheft können Sie ab Ende September 2024 Serviceleistungen bestellen.
- Falls Sie Messemöbel oder weitere Ausstattung für Ihren Stand wünschen, schauen Sie sich in den FAQs die Punkte:
- Ausstattung | Verleih
- Einweggeschirr oder
- Messemöbel an.
- Spülküche
- In jeder Halle finden Sie im hinteren Bereich jeweils eine Spülküche ausgestattet mit Geschirr- und Gläserspülmaschinen. Jeder Aussteller muss das Geschirr/Gläser selbst zur Spülküche bringen und wieder abholen.
- Spülkörbe können gerne mitgebracht werden und sollten ein Maß von 50*50cm haben.
- Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für kaputtes oder entwendetes Geschirr und Gläser, das in der Spülküche verwendet wird
- Standbau | Standgestaltung
- Vorausgesetzt sind Standbegrenzungswände (2,50 m Höhe) und Teppichboden/Bodenbelag. Die leihweise von der Ausstellungsleitung überlassenen Standbegrenzungswände haben durchgehend eine Höhe von 2,50 m.
- Die Aussteller werden gebeten, sich mit eigenen Aufbauten ebenfalls an die vorgenannte Höhe zu halten. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung. Alle verwendeten Materialienmüssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.
- Wenn Sie Ihren eigenen Messestand mitbringen, reichen Sie bitte an info@plaza-culinaria.de bis zum 12. August 2024 Ihr Standkonzept zur Prüfung ein. Leider kann sonst keine Zulassung erfolgen.
- Standplatz
- Nach den Sommerferien (Baden-Württemberg) im September 2024 versenden wir den Standplatzvorschlag. Hier werden Sie über die Halle und den Standplatz, -Nummer, -Größe, -Abmessungen und Standart (1, 2, 3 oder 4 Seiten offen) informiert. Falls wir bis bis 1 Woche nach Erhalt Ihrer Platzierung keine Rückmeldung über die vorgeschlagene Platzierung erhalten, gilt diese als akzeptiert.
- Strom
- Wenn Sie auf der Anmeldung bereits einen Stromanschluss (Wechselstrom 230V bis 3 kW) inklusive Verbrauch bestellt haben, muss dieser nicht nochmal separat über das Serviceheft bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass beim Stromanschluss (119 €, inkl. Verbrauch, Wechselstrom 230V bis 3 kW) keine 3-fach Steckdose inklusive ist.
- Unser Konzept sieht den Verkauf von folgenden Waren und Dienstleistungen nicht vor:
Crêpe
Döner und Yufka
Fast Food aller Art
Flammenkuchen
Hotdogs und Sandwiches
Pizza und Pinsa
Pommes und Bratwurst
- Werbekostenpauschale
- Die Werbekostenpauschale umfasst alle unverzichtbaren Kommunikationsmittel rund um Ihren Messeauftritt und unterstützt Sie bei Ihrer erfolgreichen Besucher-Ansprache.
Basis-Leistungen
Regionale und überregionale Werbekampagnen (Anzeigen Print- und Online, Außenplakatierung, Radiospots, Social Media Kampagnen, Besuchernewsletter usw.), sowie kostenfreie Ausstellerausweise gemäß m²-Zahl (bis 9 m²: 3 Ausweise, 10 - 20 m²: 6 Ausweise, 21 - 39 m²: 8 Ausweise, ab 40 m²: 12 Ausweise).Besucher-Ansprache
Darstellung Ihres Unternehmens im Ausstellerverzeichnis, inklusive Verlinkung zu Ihrer Website, sowie Verknüpfung im Online-Hallenplan auf www.plaza-culinaria.de und E-Codes zur Kundeneinladung.Print Kommunikation
Individualisierbare Werbemittel (Besucher-Flyer, Plakat) zur zeitsparenden Bewerbung Ihrer Messepräsenz.Digitale Kommunikation
Social-Media-Kit inklusive Social-Media-Beitrag auf Facebook 4.800 Follower und Instagram 5.500 Follower.
- Werbung
- Wichtiger Hinweis für den Messebau
- Das Bekleben, Nageln und Bohren der Messehallenwände, Türen, Glasflächen und des Hallenbodens sind nicht gestattet. Eventuell entstehende Schäden werden dem Aussteller weiterberechnet. Das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.
- W Lan
- W-Lan Anschlüsse können über das Serviceheft, Formular 8 gebucht werden.
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